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Haddy hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mitglieder,

ich habe eine Frage zu einer Aufhebungsvereinbarung zwischen mir (Mieter) und meinem Vermieter.
Ich habe aktiv nach einem Nachmieter für meine Wohnung gesucht und parallel auch der Vermieter,
da ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen bin.

Ich habe nun auch eine Nachmieterin gefunden, welche nun den Mietvertrag schon unterzeichnet hat.

Nun erhalte ich diesen besagten Aufhebungsvertrag oder -vereinbarung in dem folgendes unter anderem steht:

"...
2. Für die Aufhebung des Vertrages berechnen wir eine Aufwandspauschale i.H.v. 200,00 €
..."

und

"...
4. Die bei Vertragsbeginn geleistete Kaution in Höhe von 1.XXX,00 € zzgl. etwaig angefallener Zinsen wird von den Vermietern innerhalb von 6 Monaten nach der Rückgabe der Wohnung abgerechnet, jedoch werden die Vermieter noch einen Betrag in Höhe von 200,00 € für noch nicht abgerechnete Betriebskostenabrechnungen als Sicherheit einbehalten.
..."

Ist das alles so rechtens? Dürfen die für diesen Vertrag 200 € kassieren und ist die Frist der Rückgabe von der Kaution und das einbehalten des Betrags so rechtens?

Ich bin gerade etwas in Zeitnot, daher stelle ich direkt meine Fragen.
Ich hoffe das es okay ist.

Ich danke euch schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
Haddy

1 Kommentar zu „Aufhebungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter - Aufwandspauschale i.H.v. 200 €”

forsetis Experte! 05.11.2013 14:56

In der Regel schreibt man solch eine Vereinbarung zeitnah zu der Kündigung, dann kann man solche Fragen in Ruhe klären. Fakt ist, dass der Vermieter keinen vom Mieter genannten Nachmieter akzeptieren muss, damit dieser sich die Zahlung der Miete erparen kann.

Unter diesem Gesichtspunkt sollte man diese 200,- € bezahlen. Sind bestimmt viel weniger als die Miete für x Monate?

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