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Fragender01 hat diese Frage gestellt
Hallo,
zwischen den beiden Hauptmietern X und Y, sowie dem Untermieter Z herrscht eine Vertragsbindung in Form eines mündlichen Untermietvertrages. X streitet sich mit Z, sodass er diesem per Messenger (SMS, WhatsApp, Facebook-Messenger o.ä. ...) schreibt, dass er ausziehen kann wenn er will, und X die Miete für Z übernimmt. Z willigt ein. X möchte diesen Aufhebungsvertrag, sollte er bestehen, rückgängig machen, da er die Miete (doch) nicht für Z übernehmen will.
a) Ist der Aufhebungsvertrag generell wirksam?
b) Ist der Aufhebungsvertrag auch ohne die Zustimmung (Y hat sich in keinster Weise dazu geäußert) von dem zweiten Hauptmieter Y wirksam?
c) Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit diesen zurückzunehmen?

Danke und Gruß.

2 Kommentare zu „Aufhebungsvertrag per Messenger”

forsetis Experte! 26.03.2016 10:17

1. Ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, in dem die Modalitäten über den Beginn des Vertrages, die Höhe der Miete, etc. feststehen.
2. Kündigungen von Mietverträgen müssen immer schriftlich, d.h. auf Papier mit Unterschrift erfolgen.
3. Ein Aufhebungsvertrag eines Mietverhältnisses unterliegt deshalb sehr strengen Anforderungen. Welches das sind sind hier nachzulesen: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietaufhebungsvertrag-muss-eindeutig-sein-2-s-3014_258_262318.html

Fragender01 26.03.2016 10:50

Hi forsetis,
danke schon mal für deine Antwort und den sehr nützlichen Link. Das hat mich schon mal weitergebracht.
Aus dem Artikel ist leider nicht zu erkennen, wie es mit zwei Hauptmietern aussieht. Sind beide Hauptmieter rechtlich gesehen die Vermieter vom Untermieter, und müssen deshalb bei Vertragsangelegenheiten wie z.B. einem Aufhebungsvertrag beide zustimmen?
zu 2. Im Artikel steht, dass man auch einen mündlichen Aufhebungsvertrag beschließen kann.
Danke und Gruß!

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