forsetis 26.03.2016 10:17
1. Ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, in dem die Modalitäten über den Beginn des Vertrages, die Höhe der Miete, etc. feststehen.
2. Kündigungen von Mietverträgen müssen immer schriftlich, d.h. auf Papier mit Unterschrift erfolgen.
3. Ein Aufhebungsvertrag eines Mietverhältnisses unterliegt deshalb sehr strengen Anforderungen. Welches das sind sind hier nachzulesen: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietaufhebungsvertrag-muss-eindeutig-sein-2-s-3014_258_262318.html
Fragender01 26.03.2016 10:50
Hi forsetis,
danke schon mal für deine Antwort und den sehr nützlichen Link. Das hat mich schon mal weitergebracht.
Aus dem Artikel ist leider nicht zu erkennen, wie es mit zwei Hauptmietern aussieht. Sind beide Hauptmieter rechtlich gesehen die Vermieter vom Untermieter, und müssen deshalb bei Vertragsangelegenheiten wie z.B. einem Aufhebungsvertrag beide zustimmen?
zu 2. Im Artikel steht, dass man auch einen mündlichen Aufhebungsvertrag beschließen kann.
Danke und Gruß!