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Mischo hat diese Frage gestellt
Eine Bekannte von mir steht kurz vor ihrem Umzug und sie macht sich Gedanken wegen der Wohungsübergabe. Die Wohung hat ein paar kleine Mängel, die sie in der kurzen Zeit aber wohl nicht mehr beheben kann. Nun sorgt sie sich um ihre Kaution. Bei welchen Mängeln darf der Vermieter die Kaution einbehalten? Gibt es da irgendwelche Richtlinien?

5 Kommentare zu „Wann darf der Vermieter die Mitekaution einbehalten?”

forsetis Experte! 16.02.2015 11:29

Darauf ist keine allgemein gültige Antwort möglich, weil es davon abhängt, ob die Mieterin die Schäden zu vertreten hat. Wenn ja, dann darf der Vermieter die Kaution für die Beseitigung der Schäden verwenden. Und er kann auch weitere Forderungen stellen, wenn die Kaution nicht ausreicht.

Weitere Infos hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=425

Mischo 18.02.2015 13:12

Der Link scheint nicht zu funktionieren. :(

forsetis Experte! 18.02.2015 14:23

Dann kopiert man den Link in die Adresszeile, und schon klappt es.

Adrea aktiver Benutzer 25.02.2015 21:57

- wenn noch eine Miete aussteht.
- wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht.
- wenn Vermieter und Ex-Mieter unterschiedlicher Auffassung über den Zustand der Wohnung sind ;)

Brema 28.02.2015 18:32

Wurde eigentlich schon alles gesagt. Meistens herrscht wohl Uneinigkeit darüber, ob es sich um normale Abnutzung der Wohnung handelt oder wirklich um Mängel. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass Mängel da sind (die nicht der normalen Abnutzung entsprechen), dann darf er die Kaution zunächst einbehalten. Siehe: [/
url]http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mietsicherheit&redirect=no und

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