B33Bl3Br0X hat diese Frage gestellt
Meine Frage ist folgende:
Ist eine Aufrechnung von Ersatzansprüchen des Vermieters mit der Kaution nach Ablauf der in § genannten Frist gemäß der §§ 215 und auch dann möglich, wenn zuvor innerhalb der sechs Monate keine Ansprüche oder Forderungen geltend gemacht wurden?
Anders gefragt:
Ist eine Mitteilung an den Mieter, in der ein Anspruch geltend gemacht wird und die innerhalb von 6 Monaten zugestellt wird, Voraussetzung, um auch nach der in § genannten Frist aufrechnen zu können? Wenn ja, in welcher Form muss diese Mitteilung geschehen? (konkrete Bezifferung, Ankündigung einer Schadenersatzforderung, ...)
P.S.: Es geht nicht um Neben- oder Betriebskosten sondern lediglich um Mängelansprüche.