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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Folgende Sachlage:[/u:5eceb]
Ich hattte in einer Wohnung seit September '04 zur Miete gewohnt und diese zum Ablauf Juni'05 gekündigt.
Im Mietvertrag stand kein Abrechnungszeitraum für die Briebskosten.
Bisher habe ich weder eine Betriebskostenabrechnung eralten noch die Kaution zurückerhalten, ob bei der Wohnungsübergabe keine Mängel festgestellt wurden (schriftlich festgehalten und vom Vrmieter und mir unterschrieben).

Frage:[/u:5eceb]
Wann steht mir spätestens eine Betriebskostenabrechnung zu?
Bis wann muß der Vermieter mir spätestens die Kaution zurückzahlen?


Finde mich einfach nicht bei den ganzen Paragraphen zurecht, besonders da meine Mietzeit nur recht kurz war.

Schon jetzt vielen, vielen Dank für jegliche Hilfe/Infos!
Stichwörter: abrechnung + fehlende

2 Kommentare zu „Fehlende Abrechnung”

alex29 Experte!

hallo,

das kann ich dir sagen:
Wenn du zu Ende Juni 05 gekündigt und dann ausziehst hat der VM 3-6 Monate Zeit zur Kautionsrückzahlung. Werden es mehr als 6 Monate muss der VM das begründen können.
Wenn keine Streitigkeiten oder Ungereimtheiten vorliegen, solltest du bis SPÄTESTENS Ende September 05 deine Kaution bekommen, das gehört so!
Manche VM behalten die Kaution noch gerne so lange ein bis die Nebenkostenabrechung gemacht haben und dann kanns dauern. In diesem Fall kannst du eine Teilrückzahlung deiner Kaution verlangen.

In meinen Augen aber - soweit bei dir keine Ungereimtheiten oder Streitgkeiten vorliegen - finde ich aber, dass der VM die Kaution nun auszuzahlen hat. Ich würde mal freundlich anfragen. Wenns bei dir wie bei mir ist (Student) bist du vielleicht auch ein wenig auf so ein Kautionsgeld angewiesen. Und mittlerweile sind seit deinem Auszug immerhin über einen Monat ins Land gegangen. Ich finde ein guter VM sollte das so zeitnah wie möglich machen, wenn keine Probleme anstehen. Schließlich hat er die Pflicht die Kaution auf einem extraKonto zu parken und nicht dranzugehen. Die Auflösung eines solchen Kontos macht man an einem NM bei der Bank, das ist eine Sache von einer Viertelstunde!
Also: In jedem Fall mal anrufen und nachhören - auch mehrmals!
Gruß und viel Erfolg, schrieb mal wie es weitergeht,
alex29

P.S.: Du kannst dir ja mal unsere Sache hier im Forum angucken, unter "Suchen" und Eingabe "alex29" findest du die Beiträge zu unserer Geschichte Titel "kaution". Da wars aber eine etwas längere Sache....

Gast Experte!

Das ist grundsätzlich vom Abrechnungs-modus (-zeitraum) des Hauses abhängig - beispielsweise :Abr.-zeitraum des Hauses 1.1.04 bis 31.12.04 - Abr. muß spätestens bis 31.12.05 den Mietern zugestellt werden - hier wäre dein Anteil 1.9.04-31.12.04 (..und bei der nächsten Abr. in 2006: 1.1.05 bis 30.6.05). Den Abrechnungsmodus (-zeitraum) erfährst du vom Vermieter.

In der Regel ist es üblich, neben den bereits geleisteten Betriebskosten-vorauszahlungen, einen sog. "Sicherheitseinbehalt für noch nicht abgerechnete Betriebskosten" von der Kaution einzubehalten und den "Rest der Kaution" innerhalb von 3 Monaten an den ehemaligen Mieter auszuzahlen ( zB. Mietvertragsende 30.6.05 = Kautionsauszahlung bis 30.9.05) Der "Sicherheitseinbehalt" wird dann bei der nächsten BK-Abr. als zusätzliche Vorauszahlung berücksichtigt.

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