Berthelstal 11.10.2011 15:11
Das kann so in Kürze nicht erklärt werden.
Da wäre der Mietvertrag, die Bausubstanz, die Finanzierung und nicht zuletzt auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Bladder 11.10.2011 15:49
Man achtet darauf, wie bei einer normalen Mietwohnung, das alle Mängel in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Lediglich beim Außenbereich sollte man eindeutig die Nutzung (schriftlich/Mietvertrag) regeln. Hier gibt es gelegentlich Ärger, weil der Vermieter glaubt, er könne "sein Haus" und "seinen Garten" auch weiterhin betreten wie es ihm gerade passt. Dem ist nicht so. Der Vermieter gibt mit dem Mietvertrag sein Hausrecht ab. Besitzer ist dann der Mieter.
Keine langfristigen Verträge machen. 1 Jahr genügt vorerst um zu sehen, welche Kosten im Laufe eines Jahres zusammenkommen, die man vorher nicht bedacht hat.
Viel Glück!