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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Kumpel hat einen Mietvertrag zum 1. Juni unterschrieben.
Nun hat er sich das anders überlegt, er will woanders einziehen, da er sich eine eigene Wohnung gekauft hat.

Wie sind in diesem Fall die Fristen?
KAnn jemand helfen?


Danke Andreas
Stichwörter: überhaupt + fall + gibts + kündigungsfrist

1 Kommentar zu „Gibts in diesem Fall überhaupt eine Kündigungsfrist?”

rhw Experte!

Hallo,

... so wie im Mietvertrag vereinbart, bzw. als wenn er auch eingezogen wäre. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann IMHO kein Rücktrittsrecht o.ä. geltend gemacht werden.

MfG
rhw

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