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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Eine Bekannte von mir in Bern hat eine saftige Rechnung vom Vermieter erhalten. Das Haus besteht aus 3 Wohnungen, er wohnt unten mit seiner Frau. Ganz oben ist ein Paar, meine Bekannte wohnt allein. Also 5 Anteile. Es gibt keine Verbrauchsmessung pro Wohneinheit.

Der Vermieter will die Brauchwasserkosten verteilen und zwar 33% pro Wohnung, nicht pro Person! Darf er die Kosten so aufteilen?

Ausserdem will er keinen Kostennachweis vorlegen.
Muss er?

Ich wohne in D, kenne mich nicht aus in CH-Mietrecht
Stichwörter: aufteilung + brauchwasserkosten

0 Kommentare zu „Aufteilung der Brauchwasserkosten”

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