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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Darf ein Vermieter bei 8 Jahren normaler Abnutzung durch 2 Personen (1 Erw., 1 Kind) von der Kaution etwas einbehalten? Wenn ja wieviel Prozent vom Neuwert? Beim Einzug wurde ein neuer Teppichboden verlegt. Die Türen und Rolläden sind über 20 Jahre alt, die Fenster wurden beim Einzug erneuert. Die Rolläden sind teilweise nicht mehr voll funktionsfähig (kein Eigenverschulden). Eine Türe ist durch Eigenverschulden kaputt gegangen und wäre zu ersetzen. Ist es empfehlenswert diese selber zu ersetzen oder mit der Kaution verrechnen zu lassen?

Herzlichen Dank für Eure Mithilfe.
Stichwörter: kautionseinbehalt

0 Kommentare zu „Kautionseinbehalt”

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