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Heizung in allen Räumen
Eine Sammelheizung gemäß Einstufung nach dem Mietspiegel bedeutet nicht, dass jeder Raum einer Wohnung auch mit einem Heizkörper ausgerüstet sein muss. In Kammer und Küche können sie durchaus fehlen. Auch hat der Mieter gemäß Einstufung keinen Anspruch auf nachträglichen Einbau eines Heizkörpers in der Küche. (LG Berlin, Az. 63 S 259/96, aus: GE 7/97, S. 429)