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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Auch ich habe zum Thema Mietkaution eine Frage:
Meine Tochter und ein Bekannter haben eine WG gegründet und haben sich ein Haus gemietet.
Im Mietvertrag Standen als Hauptmieter meine Tochter und ihr Bekannter. Ich stehe als Bürge für meine Tochter mit im Vertrag. Die Mutter des Mitmieters steht ebenfalls als Bürge im Vertrag. Eine Mietkaution wurde vereinbart und von beiden zu gleichen Teilen einbezahlt.

Im Haus dürfen bis zu 5 Mieter untervermietet werden.

Nun ist meine Tochter vor einem Jahr aus der WG ausgeschieden und hat sich eine eigene Wohnung alleine genommen. Dies geschah mit Einverständnis des Mitmieters.

Der Vermieter hat die Kündigung zwar zur Kenntnis genommen, meine Tochter aber nicht aus dem Mietverhältnis entlassen. Und somit die eingebrachte Mietkaution nicht ausbezahlt.
Seine Argumentation ist diese. Er möchte zwei Hauptmieter im Mietvertrag stehen haben. Wenn einer der Untermieter bereit ist als Hauptmieter aufzutreten, dann wird die Mietkaution ausbezahlt.
Von den Untermietern ist natürlich keiner bereit die Finanzielle Belastung auf sich zu nehmen.

Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit aus dem Mietvertrag herauszukommen. Oder kann der Vermieter mit seiner Argumentation den Mietvertrag jahrelang aufrechterhalten und somit die Mietkaution zurückhalten?

Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten und auch einige Rechtsgrundlagen nennen.
Danke
Stichwörter: kaution + keine + wg + zieht + hauptmieter

4 Kommentare zu „Aus einer WG zieht einer der Hauptmieter aus, keine Kaution”

Susanne Experte!

Rechtsgrundlage ist folgende:
Haben 2 Mieter den MV unterschrieben, müssen auch beide kündigen. Der VM kann sich dann entscheiden, ob er mit einem allein einen neuen MV abschliessen will.
Es gibt sowas wie: aus dem Mietverhältnis entlassen, ausscheiden etc. also nicht - es sei denn, der VM würde einen Aufhebungsvertrag abschliessen und das will er nicht. Die Mieterin, obwohl ausgezogen, haftet also immer noch gesamtschuldnerisch für alle Aussenstände aus diesem Mietverhältnis.
Mein Tip: Einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, denn: der VM darf nicht mehr als eine Kaution bis zu 3 MM verlangen, die Bürgschaft von auch noch 2 verschiedenen Personen für 1 Mietvertrag geht weit über das Erlaubte hinaus. Darauf sollte ein Fachanwalt den VM aufmerksam machen, vielleicht willigt er ja dann bezüglich des Aufhebungsvertrags ein.

Rano Experte!

Soweit pflichte ich Susanne bei:
Nur BEIDE Mieter zusammen könnten den zusammen unterschrieben Vertrag kündigen.

Durch
Die Mutter des Mitmieters steht ebenfalls als Bürge im Vertrag. Eine Mietkaution wurde vereinbart und von beiden zu gleichen Teilen einbezahlt. [/quote:0893e]
hat der VM -so wie ich es lese- eine dreifache Sicherheit. Bürge1, Bürge2 und die Kaution. Die Bürgschaft(2) läßt sich problemlos kündigen. Das würde ich jedenfalls tun, da die Einlösung der Bürgschaft weit über die Kaution gehen KÖNNTE.

Besteht noch ein guter Kontakt zum verbliebenen Mieter?

Gruß
Ralph

Gollum

Soweit pflichte ich Susanne bei:
Nur BEIDE Mieter zusammen könnten den zusammen unterschrieben Vertrag kündigen.

Durch
Die Mutter des Mitmieters steht ebenfalls als Bürge im Vertrag. Eine Mietkaution wurde vereinbart und von beiden zu gleichen Teilen einbezahlt. [/quote:5aae9][/quote:5aae9]
hat der VM -so wie ich es lese- eine dreifache Sicherheit. Bürge1, Bürge2 und die Kaution. Die Bürgschaft(2) läßt sich problemlos kündigen. Das würde ich jedenfalls tun, da die Einlösung der Bürgschaft weit über die Kaution gehen KÖNNTE.

Besteht noch ein guter Kontakt zum verbliebenen Mieter?

Jetzt möchte ich mich erst mal entschuldigen das ich so lange nichts von mir höhren lies. Mein PC hatte den Geist aufgegeben und muste in die Werkstatt.
Danke für Eure ausführungen.
Zum verbliebenen Mieter ist der Kontakt soweit noch in Ordnung.
Man kümmert sich halt nicht mehr soviel um die alte WG.

So wie ich Euch verstanden habe kann der Vermieter in zehn Jahren immer noch meine Tochter für etwahige Schäden Haftbar machen!?

Gruß
Gollum

Susanne Experte!

Leider ja, Du hast das ja genau richtig formuliert: Er hat sie nicht aus dem Mietverhältnis entlassen.
Zu dem Mietverhältnis ist nicht nötig, dass man dort auch wohnt.
Beide Hauptmieter müssen den Vertrag kündigen, dann müssen die Untermieter aber auch bis zum Vertragsende der Hautpmieter ausziehen.

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