Susanne
Rechtsgrundlage ist folgende:
Haben 2 Mieter den MV unterschrieben, müssen auch beide kündigen. Der VM kann sich dann entscheiden, ob er mit einem allein einen neuen MV abschliessen will.
Es gibt sowas wie: aus dem Mietverhältnis entlassen, ausscheiden etc. also nicht - es sei denn, der VM würde einen Aufhebungsvertrag abschliessen und das will er nicht. Die Mieterin, obwohl ausgezogen, haftet also immer noch gesamtschuldnerisch für alle Aussenstände aus diesem Mietverhältnis.
Mein Tip: Einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen, denn: der VM darf nicht mehr als eine Kaution bis zu 3 MM verlangen, die Bürgschaft von auch noch 2 verschiedenen Personen für 1 Mietvertrag geht weit über das Erlaubte hinaus. Darauf sollte ein Fachanwalt den VM aufmerksam machen, vielleicht willigt er ja dann bezüglich des Aufhebungsvertrags ein.
Rano
Soweit pflichte ich Susanne bei:
Nur BEIDE Mieter zusammen könnten den zusammen unterschrieben Vertrag kündigen.
Durch
Die Mutter des Mitmieters steht ebenfalls als Bürge im Vertrag. Eine Mietkaution wurde vereinbart und von beiden zu gleichen Teilen einbezahlt. [/quote:0893e]
hat der VM -so wie ich es lese- eine dreifache Sicherheit. Bürge1, Bürge2 und die Kaution. Die Bürgschaft(2) läßt sich problemlos kündigen. Das würde ich jedenfalls tun, da die Einlösung der Bürgschaft weit über die Kaution gehen KÖNNTE.
Besteht noch ein guter Kontakt zum verbliebenen Mieter?
Gruß
Ralph
Gollum
Soweit pflichte ich Susanne bei:
Nur BEIDE Mieter zusammen könnten den zusammen unterschrieben Vertrag kündigen.
Durch
Die Mutter des Mitmieters steht ebenfalls als Bürge im Vertrag. Eine Mietkaution wurde vereinbart und von beiden zu gleichen Teilen einbezahlt. [/quote:5aae9][/quote:5aae9]
hat der VM -so wie ich es lese- eine dreifache Sicherheit. Bürge1, Bürge2 und die Kaution. Die Bürgschaft(2) läßt sich problemlos kündigen. Das würde ich jedenfalls tun, da die Einlösung der Bürgschaft weit über die Kaution gehen KÖNNTE.
Besteht noch ein guter Kontakt zum verbliebenen Mieter?
Jetzt möchte ich mich erst mal entschuldigen das ich so lange nichts von mir höhren lies. Mein PC hatte den Geist aufgegeben und muste in die Werkstatt.
Danke für Eure ausführungen.
Zum verbliebenen Mieter ist der Kontakt soweit noch in Ordnung.
Man kümmert sich halt nicht mehr soviel um die alte WG.
So wie ich Euch verstanden habe kann der Vermieter in zehn Jahren immer noch meine Tochter für etwahige Schäden Haftbar machen!?
Gruß
Gollum
Susanne
Leider ja, Du hast das ja genau richtig formuliert: Er hat sie nicht aus dem Mietverhältnis entlassen.
Zu dem Mietverhältnis ist nicht nötig, dass man dort auch wohnt.
Beide Hauptmieter müssen den Vertrag kündigen, dann müssen die Untermieter aber auch bis zum Vertragsende der Hautpmieter ausziehen.