mono 23.12.2010 20:04
Die Festlegung des Abrechnungszeitraum entnehmen Sie bite Ihrem Mietvertrag.
Sollte wie überwiegend, vom 01.01 bis 31.12. abgerechnet werden, so gilt die Betriebskostenabrechnung für 2009 als wirksam zugegangen.
AndreB32 23.12.2010 20:09
Der ist geschrâdert, also dann wohl eher zu meinem Ungunsten. Hatte ich schon befürchtet. Danke für die schnelle Antwort!
mono 23.12.2010 20:10
Ob die Höhe der Nachforderung berechtigt ist, kann jedoch an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Sollte Sie an der materiellen oder formellen Wirksamkeit der Abrechnung zweieln, so haben Sie bzw. eine Sie vertretende Person die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter Belegeinsicht zu beantragen.
AndreB32 23.12.2010 20:34
Ja das wurde mir auch schon angeboten. Die Höhe der Nachzahlung wurde mir so begründet, daß der Vorbesitzer des Hauses die Nebenkosten die durch das Haus selber entstehen zu gering auf die Mieter umgelegt worden seien.