Curo2000
Wie stellt sich denn "laut" dar? Klopfen? Rauschen?
fin
Wenn Sie zweimal schriftlich den Mangel angezeigt und beim letzten Mal eine Frist gesetzt hatten und der Vermieter hat nichts von sich hören lassen, dann können Sie selbst einen Klempner bestellen, der sich das man ansieht. Allerdings würde ich den Vermieter dann ein drittes Mal anschreiben mit der Ankündigung, dass Sie dann auf seine Kosten einen Klempner bestellen, wenn nichts unternommen wird.
Vielleicht würde ein einfaches Entlüften der Heizkörper das Problem lösen.
Kopf-Hoch
Wenn Sie zweimal schriftlich den Mangel angezeigt und beim letzten Mal eine Frist gesetzt hatten und der Vermieter hat nichts von sich hören lassen, dann können Sie selbst einen Klempner bestellen, der sich das man ansieht. Allerdings würde ich den Vermieter dann ein drittes Mal anschreiben mit der Ankündigung, dass Sie dann auf seine Kosten einen Klempner bestellen, wenn nichts unternommen wird.
Vielleicht würde ein einfaches Entlüften der Heizkörper das Problem lösen.[/quote:73bea]
Hallo Fin,
eine sehr gewagte These, die du hier aufstellst.
1.dann können Sie selbst einen Klempner bestellen, der sich das man ansieht[/i:73bea]
Super Sache, ich fragte mich nur, wer bezahlt den Klemper. Der Mieter, der muß sein Geld dann sicherlich hinterher rennen. Aus meiner Berufserfahrung als Handwerker weiß ich das hier schnell mehere hundert Euro zusammen kommen können. Im schlimmsten Fall ist die Lüftung der Heizungsanlage kaputt, und dann wird es richtig teuer.
Auch stelle ich mir die Frage was ist, wenn der Mieter nicht in der Lage ist, den Klemper zu bezahlen. In den meisten Fällen wird direkt vor Ort bezahlt, oder zumindest eine Anzahlung genommen.
Auch wenn mich ein Mieter anruft und bestellt wegen eines Auftrages und sagt schicken sie die ruhig Rechnung an den Eigentümer, würde ich mich nie darauf einlassen. Und ich kenne keine Kollegen von mir, der dort eine andere Meinung hat.
Ich freue mich auf einen regen Austausch, denn was von dir vorgeschlagen wird , ist aus meiner Sicht in der Praxis nicht durchführbar, auch wenn es evtl Rechtens ist.
fin
Selbstverständlich ist die Sache mit dem Bezahlen bei Mietern immer schwierig. Es gilt zunächst die Regel "Wer bestellt bezahlt". Der Mieter geht zunächst in Vorauskasse. Rechnung des Handwerkbetriebes an den Mieter, wenn er diesen bestellt. Er muss sich das Geld dann vom Vermieter einfordern. Das passiert dann nicht selten nur über Anwalt.
Wenn Sie persönlich als Handwerker von Mietern bestellt werden, dann würde ich immer erst einmal den Vermieter kontaktieren bevor ich überhaupt etwas anfange. Wenn Mangel besteht, dies dem Vermieter auch mitteilen. Kosten sind dann i.d.R. durch Anfahrt und "Diagnose" des Mangels schon entstanden.
Dann würde ich als Handwerker die Bezahlungsweise klarstellen.
also nicht gleich drauflos reparieren.
Natürlich gibt es immer wieder Probleme mit der Bezahlung, mit Mietern die kein Geld haben, mit sehr jungen Leuten, die ihre erste Mietwohnung bezogen haben mit Unkenntnis etc.
Grundsätzlich aber können Mieter z.B. (ein reeller Fall an Ostern) wenn sie von Gründonnerstag bis Mittwoch nach Ostern Heizungsausfall hatten und kein warmes Wasser selbst den Heizungs-Notdienst anrufen, wenn der Vermieter das nicht tut oder nicht zu erreichen ist. Das ist vollkommen legitim. In dem Fall würde ganz klar die Rechnung an den Vermieter gehen, da dieser verpflichtet ist, die Heizung betriebsbereit zu halten.
Für einen jungen, unerfahrenen handwerker sind solche Dinge mit der Bezahlung aber natürlich nicht so plausibel. Das müßte dann Chefsache sein, sich mit dem Vermieter zu einigen.