edy 20.10.2009 01:45
Hallo Michaldinho,
die Kaution wird als Sicherheit für irgendwelche Sachschäden an der Wohnung
oder für rückständige Mietzahlung verwendet.Hat also mit ausziehen wenig zu
tun.Es kommt vielmehr an was im Mietvertrag vereinbart wurde.Sie kann ausziehen wenn Sie die gesetzliche Kündigungsfrist ( 3 Monate nach schriftlicher Kündigung ) einhält.
Wenn allerdings besondere Kündigungsklauseln im Mietvertrag stehen,
kann das auch einiges länger sein.
Also welche Klausel steht im Mietvertrag?
Warum will Sie schon wieder umziehen?
lg edy