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Mieter müssen ihre Wohnung beim Auszug nicht renovieren, wenn sie regelmäßig Schönheitsreparaturen vorgenommen haben. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes wies der Informationsdienst «immobilien intern» in Düsseldorf hin. <br />
Die Richter stellten fest, dass der Mieter nur dann eine Endrenovierung vornehmen müsse, wenn er seiner Pflicht regelmässiger Schönheitsreparaturen nicht nachgekommen sei (Az.: VIII ZR 308/02). <br />
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