Berthelstal 25.10.2010 17:32
Sie dürfen, es ist Ihr Eigentum.
Sie sind lediglich verpflichtet, den Zustand beim Einzug wiederherzustellen.
Der Vermieter muß Ihnen die Sachen nicht bezahlen.
Bladder 25.10.2010 19:33
Zur Rückbaupflicht des Mieters:
Zitat: Eine weitere Ausnahme läßt die Rechtsprechung dann zu, wenn der Vermieter sehr aufwändigen Investitionen vorbehaltslos zugestimmt hatte (OLG Frankfurt WM 92,64; LG Münster WM 99, 515; LG Potsdam WM 97,621) oder wenn die Wohnung durch die Veränderung erst in einen vertragsgemäßen Zustand gebracht wurde.
Also nicht gleich die Flinte in's Korn werfen. Aber hier kann wohl nur ein Fachanwalt helfen.