Susanne
Was sagt denn der Vermieter dazu?
wellen
Der Fremdmieterzuschlag beruht auf einem Zinssatz.
Das heisst: Gelder die für die Errichtung dieser
Bundesbedienstetenwohnungen aufgenommen wurden, sind
zu einem sehr niedrigen Zinssatz verzinst worden.
Dieser sehr niedere Zinssatz ist jedoch für Nichtangehörige des Bundes gestrichen und durch den
marktüblichen höheren Zinssatz ersetzt worden. Dadurch wurde es für den Bund möglich eine höhere Kostenmiete
die sich als Fremdmieterzuschlag kennzeichnet zu verlangen.
Dieser erhöhte Mietbetrag muss auch vom Verwalter der jeweiligen Wohnungen an den Bund abgeführt werden.
Empfänger von Sozialgeldern ALG 2 und auch Wohngeld
sind ( das weiss fast keiner) von diesem Zuschlag befreit.
sind die Wohnungen nun in Privatbesitz übergegangen
dürfte es aus meiner sicht nicht mehr möglich sein
den Fremdmieterzuschlag vom privaten Besitzer zu erheben.
MfG. wellen