capo
Wann wurde das Abnahme-protokoll unterschrieben? Bei dem Architekten?
fristgemäß zum 31.12.04; also ist die Kündigung bis zum 3.10. eingegangen?
Welche Positionen (Baufirma rechnung)sind das denn? Tapeten, Fliesen?
Die Kündigung hat mit Forderungen nichts zu tun. Das Abnahmeprotokoll ist entscheidend.
Gast
Meines Wissens nach kann ein Vermieter nur Mängel geltend machen, die im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden. Hilfreich kann dann nur noch sein, wenn der VM nicht genau geschrieben hat, was auszubessern ist oder dieser Brief nicht abgeschickt/angekommen ist, denn eine Frist zur Nachbesserung muss er einem m.W. geben, bevor er selbst was macht.
Was aber, wenn gar kein Abnahmeprotokoll gemacht wurde? Ist der Architekt überhaupt zur Übernahme berechtigt? Keine Ahnung ...
capo
wenn der Architekt zur firma gehört, warum nicht auch abnahme...
Gast
also das abnahme protokoll is ja niemal gekommen, erst nachdem das mietverhältnis zum 31.12.04 zuende war.......
also mite januar oder februar kam das abnahmeprotokoll mit den zu beseitigenden mängeln.....
man kann doch nicht, nachdem ein vertragliches Verhältnis gekündigt ist noch forderungen stellen oder? müssen diese nicht innerhalb der 3 monatigen kündigungsfrist kommen, in der dann auch die besichtigung durch den architekten erfolgte?
kann das sein das die das einfach verpennt haben zu schicken und jetzt schön geld abkassieren wollen? (im nachhinein..)
capo
Das Abnahmeprotokoll ist für Forderungen von Mieter und Vermieter. Normalerweise wird das bei einer Wohnungsbesichtigung/Abnahme des Vermieters von beiden Seiten unterschrieben. Es stellt das Ende des Mietvertrages dar. Forderungen nach dem Abnahmeprotokoll sind hinfällig.
Welche posten musst du denn bei der Baufirma bezahlen? Hoffentlich nur Schönheitsreparaturen, also Tapeten und ein wenig gips...
Das Vertragsverhältnis beinhaltet das Abnahmeprotokoll. Wenn es nach dem Kündigungsdatum erstellt wird, so ist es doch gültig. Die Kündigung zeichnet nur das Ende der Mietzinszahlungen und dem Wohnen. Manche Forderungen aus dem Mietvertrag ergeben sich sogar noch monate Später nach dem Auszug (Betriebskosten).
Gast
also es sind kosten in höhe von 600€ aufgelistet worden.
verlängerter hängeboden abreißen, steropordeckenplatten entfernen etc.....
Also laut deiner Aussage kann der vermieter mich danach (nach schlüsselabgabe) noch verpflichten sanierungsarbeiten durchzuführen, ja?
trotzdessen die wohnung meinem verstorbenen vater gehört und ich da nichts gemacht habe.....
Trotzdem der vermieter mir die mängelliste nicht in den 3 monaten kündigungsfrist geschickt hat......
bin echt ratlos was das angeht, dachte die ganze zeit das recht ist auf meiner seite...
Gast
ok das habe ich jetzt verstanden, aber muss ich dem nachkommen wenn die ich die mängelliste erst bekomme nachdem ich schon 2 monate ausgezogen bin und das mietverhältnis ebenfalls schon so lange nicht mehr besteht?
wie soll ich denn dann mängel beheben wenn hier für mich alles gekündigt ist und ich in einer anderen stadt wohnen würde? ich verstehe das nicht........
man kann doch in einer autowerkstatt auch nicht nachdem man sein auto abgeholt hat, und der werstattinhaber einem die schlüssel wiedergegeben hat und gesagt hat es ist alles ok, nach 2 monaten auf einmal eine rechnung bekommen?
letzte frage, will dich nicht länger belästigen
capo
Das Mietverhältnis besteht solange wie noch kein Abnahmeprotokoll erstellt wurde.
Es gibt Discos, in denen man keinen Eintritt am Eingang zahlen muss, aber dafür am Ausgang...
Der Mietwagen bezahlt man zwar auch im Vorraus, aber Forderungen können auch nach der Rückgabe entstehen. (zB teure Fotos, polizeil. Foderungen,..)
Das Abnahmeprotokoll ist Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag endet erst mit ihm.
Nur weil der Handwerker die Rechnung 2 Monate nach der Rep schickt, muss ich sie doch bezahlen.
Ein Hausbau ist mit der Fertigstellung auch nicht bezahlt. Die letzte Rechnung 6 Monate nach der Abnahme muss ich auch bezahlen.
Es gibt eine Menge Beispiele für ähnl. Fälle.
Deine Zahlung ist nicht NACH dem Mietverhältnis, sondern nach der Mietzinszahlung. Das Mietverhältnis endet mit dem Abnahmeprotokoll. Nicht früher oder mit der Kündigung.