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wassabi hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei meiner Frage geht es um folgende Bestimmung:

"Haben die Parteien eines Mietverhältnisses über Wohnraum vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter eine Geldsumme als Mietkaution zu leisten hat, so hat der Vermieter diese von seinem Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen, § 551 BGB."

Wenn ich nicht sicher bin, dass der Vermieter die gezahlte Kaution auch entsprechender der gesetzlichen Regelung angelegt hat; kann ich dann auch während des bestehenden und nicht gekündigten Mietverhältnisses verlangen, dass mir der Vermieter die Verwendung der von mir gezahlten Kaution nachweist?

Danke für eventuelle Auskünfte.

Wassabi

2 Kommentare zu „Mietkaution”

edy Experte! 06.02.2010 09:52

Hallo Wassabi,

bitte mal bei "google" folgendes eingeben:
mietkaution anlage nachweis

Genauso wichtig wie der Nachweis,wäre
jedoch die Form der Anlage.
Möglichst mit einem " Und-Konto ".

lg
edy

wassabi 06.02.2010 10:33

Hallo edy,

vielen Dank für den Hinweis; werde ich sofort versuchen.
Ein schönes Wochenende und herzliche Grüße
Wassabi

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