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lisabeth hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin seit 12 Jahren Mieterin einer Wohnung in Stuttgart-Mitte und habe einen unbefristeten Mietvertrag.
Nun soll die Wohnung verkauft werden.
Die Wohnung ist stark renovierungsbedürftig, hat aber großes Potential, um eine tolle Maisonette-Wohnung daraus zu machen.
Nun hat der Makler schon zweimal erwähnt, dass man mir eine größere Summe anbieten wolle, damit ich ausziehe.
Wie "groß" kann so eine Summe sein, bzw. was könnte ich verlangen?
Und wie sieht es dann mit dem versteuern dieser Summe aus?
Ich freue mich über Antworten!
LG

2 Kommentare zu „Auszug gegen Geld : Wieviel kann man verlangen?”

Berthelstal Experte! 30.04.2012 10:19

Die Höhe der Abstandszahlung hängt von vielen Faktoren ab und kann hier beim besten Willen nicht annähernd bestimmt werden.
Sie als Mieter brauchen die Zahlung nicht versteuren, da es sich hier um eine Entschädigungszahlung handelt (Aufwendungen Umzug, Neuanschaffun von Haushaltgeräten und Möbelstücken).

lisabeth 30.04.2012 11:11

Danke für die schnelle Antwort.
Für mich wäre nun natürlich wichtig, von welchen Faktoren die Summe abhängt, um dann möglichst gut verhandeln zu können.
Wie kann ich das herausfinden?
Und sind Sie sicher, dass ich die Summe nicht versteuern muss, ich habe gelesen, so eine Zahlung sei als Einkunft zu versteuern?

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