Berthelstal 30.04.2012 10:19
Die Höhe der Abstandszahlung hängt von vielen Faktoren ab und kann hier beim besten Willen nicht annähernd bestimmt werden.
Sie als Mieter brauchen die Zahlung nicht versteuren, da es sich hier um eine Entschädigungszahlung handelt (Aufwendungen Umzug, Neuanschaffun von Haushaltgeräten und Möbelstücken).
lisabeth 30.04.2012 11:11
Danke für die schnelle Antwort.
Für mich wäre nun natürlich wichtig, von welchen Faktoren die Summe abhängt, um dann möglichst gut verhandeln zu können.
Wie kann ich das herausfinden?
Und sind Sie sicher, dass ich die Summe nicht versteuern muss, ich habe gelesen, so eine Zahlung sei als Einkunft zu versteuern?