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Hallo zusammen,
habe am 20.02.06 meine Nebenkostenabrechnungen für
Abrechnungszeitraum: 01.06.03 - 31.05.04
+ 01.06.04 - 31.05.05 erhalten.
Eine Nachzahlung ist fällig.
Weiss jemand ob auf mich die 1 -Jahres Regelung (Verjährung)
zu trifft? Muss ich für den Zeitraum 01.06.03 - 31.05.04 zahlen????
HILFE