Cheyenne777 14.05.2009 16:26
Hallo, habe grade diesen Eintrag gelesen, daß Baden sowie duschen auch in der Nacht erlaubt ist. Mein letzer Wissensstand war eigentlich, daß lediglich 10minütiges Duschen im Einzelfall (Nachtschicht) oder so erlaubt wäre. Die neuste Entscheidung lautet jedoch, daß die Hellhörigkeit der Häuser bei diesen Regelungen mittlerweile auch eine entscheidende Rolle spielt. In einem kürzlich in der HAZ veröffentlichen Artikel über Mietrecht war zu lesen, daß Häuser prinzipiell so gebaut sein müssen, daß Wassergeräusche aus anderen Wohnungen nicht störend zu hören sind. Daher sicher auch die Idee des nächtlich erlaubten Duschen oder Badens. Fakt ist aber, daß neuerdings Mieter in hellhörigen Häusern (und das sind ja fast alle) Rücksicht auf die Nachbarn mit diesen Aktionen nehmen müssen und von daher diese Rechte auch eingeschränkt werden können. B. Sehlemeyer
Cheyenne777 14.05.2009 16:26
Hallo, habe grade diesen Eintrag gelesen, daß Baden sowie duschen auch in der Nacht erlaubt ist. Mein letzer Wissensstand war eigentlich, daß lediglich 10minütiges Duschen im Einzelfall (Nachtschicht) oder so erlaubt wäre. Die neuste Entscheidung lautet jedoch, daß die Hellhörigkeit der Häuser bei diesen Regelungen mittlerweile auch eine entscheidende Rolle spielt. In einem kürzlich in der HAZ veröffentlichen Artikel über Mietrecht war zu lesen, daß Häuser prinzipiell so gebaut sein müssen, daß Wassergeräusche aus anderen Wohnungen nicht störend zu hören sind. Daher sicher auch die Idee des nächtlich erlaubten Duschen oder Badens. Fakt ist aber, daß neuerdings Mieter in hellhörigen Häusern (und das sind ja fast alle) Rücksicht auf die Nachbarn mit diesen Aktionen nehmen müssen und von daher diese Rechte auch eingeschränkt werden können. B. Sehlemeyer