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Troste hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe bald aus meiner Wohnung aus und möchte gern wissen, in welchem Zustand sie sein muss und wo dies gesetzlich geregelt ist. Habe die Wohnung weiß gestrichen und ohne Auslegware vor ca. 4 Jahren bekommen, da ich aber alle Wände angestrichen habe, würde ich jetzt ungern alles wieder weiß streichen. Kann mir jemand bei der Frage helfen?

2 Kommentare zu „Auszug in welchem Zustand muss die Wohnung sein?”

AMAyer Experte! 18.05.2009 15:35

Ob Sie renovieren müssen, dies hängt davon ab, was in Ihrem Mietvertrag zu diesem Thema Erwähnung findet!

AM

Troste 18.05.2009 19:39

Ja, den habe ich leider momentan nicht zur Hand. Aber es gibt doch sicherlich auch allgemeine gesetzliche Regelungen? So kann es doch bestimmt auch Festlegungen in meinem Mietvertrag geben, die unwirksam sind?

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