Balkonexperte 06.08.2010 20:06
Bitte wenden Sie sich beim Thema Mietminderung an einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein. Ein Forum zu befragen ist keine gute Idee, oder wollen Sie aufgrund einer falschen Auskunft Ihre Wohnung verlieren?
Bladder 07.08.2010 09:37
Ich empfehle Ihnen die Anwendung einer Suchmaschine im Netz "Mietminderung"!
Dazu die schauen Sie sich mal den § 536 BGB an.
Mietminderungen sind ein sehr weites Feld und man sollte immer bedenken, dass man als Betroffener Mängel beweisen muss. Notfalls natürlich auch vor Gericht.
Generell geht es bei einer Mietminderung um den geminderten Wohnwert im Vergleich zu dem Istzustand beim Einzug.
Die Mängel müssen, jeder für sich, erheblich sein.
Errick 08.08.2010 16:53
Die Mietminderungen für einzelne Mängel lassen sich addieren. Allerdings ist Vorsicht angebracht, da der Vermieter bei Mietrückständen das Mietverhältnis fristlos kündigen kann. Die angemessene Höhe der Mietminderung würde sich dann erst in einem Räumungsrechtsstreit herausstellen. Besser ist es daher, die Mietminderung aufgrund der Mängel schriftlich anzukündigen und die geminderten Mietanteile gegenüber dem Vermieter einzuklagen. Dabei hilft ein Anwalt oder der Mieterverein.