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Die Kosten hierfür können auf die Mieter umgelegt werden.
Lucerl
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand helfen ...
Bin letzten Nov 2005 umgezogen. Nun heute, 20.02.06, ruft mich der alte Vermiter bzw. sein toller Hausverwalter an, und will uns eine Nebenkostenabrechnung von 2003 und 2004 mit jeweils ca 330 Euro zuschicken. Diese sollen wir doch bitte überweisen.
Ist das ok ??? Wie ist die Verjährungsfrist für diese zwei Abrechnungen?
Muss ich das viele Geld wirklich überweisen? In meinem Mietvertrag steht nur drin, daß ich montalich xx Euro im Voraus zahlen muss. Aber sonst sind da keine besonderen Regelungen für die NBK enthalten.
Würde mich über eine schnelle Antwort von jemanden freuen.
Vielen lieben Dank
Lucerl ;o) <!-- s:? --><!-- s:? -->