forsetis 02.07.2018 11:44
Die Quotenregelung der Schönheitsreparaturen bei Auszug ist wie richtig erkannt vom BGH für ungültig erklärt worden. Da ist es egal, ob jetzt eine Hausverwaltung oder die Vermieterin die Verwaltung übernommen hat. Und wenn die Wohnung bei Erstanmietung nicht renoviert übergeben wurde, sind auch zusätzliche Schönheitsreparaturen nicht nötig.
Tamer50 22.09.2018 08:37
Guten Morgen,
klingt ein wenig kompliziert. Aber der Beitrag von forsetis stimmt.
LG Tamer50