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Peda hat diese Frage gestellt
Hallo,
Wir wohnen 12 Jahre in der Wohnung haben einen Mietsvertrag mit einer Hausverwaltung abgeschlossen,
Diese ist nicht mehr für uns zuständig. Im Vertrag ist die Quotenregelung enthalten, diese wurde ja BGH 2015 unwirksam.
Durch Wechsel der Hausverwaltungen sind wir nur noch mit unserer Vermieterin (Eigentümerin der Wohnung)in Kontakt. Muss sie nun auf die Qoutenregelung bestehen bei Auszug im nächsten Jahr. Lt Vertrag von 2007 .

Danke für die Antwort


2 Kommentare zu „Auszug Mieter ”

forsetis Experte! 02.07.2018 11:44

Die Quotenregelung der Schönheitsreparaturen bei Auszug ist wie richtig erkannt vom BGH für ungültig erklärt worden. Da ist es egal, ob jetzt eine Hausverwaltung oder die Vermieterin die Verwaltung übernommen hat. Und wenn die Wohnung bei Erstanmietung nicht renoviert übergeben wurde, sind auch zusätzliche Schönheitsreparaturen nicht nötig.

Tamer50 aktiver Benutzer 22.09.2018 08:37

Guten Morgen,

klingt ein wenig kompliziert. Aber der Beitrag von forsetis stimmt.

LG Tamer50

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