Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
J.Tress hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
hab hier ne knifflige Situation und hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Ich bin vor kurzem in eine Wohnung gezogen in der nähe von Freiburg. Das ging alles relativ rasch, da ich mein Studium anfangen musste. Ich hatte vor die Kaution mit einer Versicherung zu bezahlen, weil das eine schöne und billige Alternative war. Aber sofort nach Einzug bemerkte ich schon, was das für ein Fehlgriff war, denn der Warmwasseranschluss in der Küche war so gut wie nicht vorhanden. Es gab nur einen Pellet-ofen, der nach Angaben des Vermieters locker ausreichen würde, um die Bude warm zu bekommen, was aber dann nicht so war und noch andere Kleinigkeiten. Ich habe in den Mietvertrag reingeschrieben unter Sonstiges: Es gilt die gesetzl. Rücktrittsfrist von 14 Tagen. Den Mietvertrag habe ich noch immer und zumindest das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben, sprich der Mietvertrag war noch nicht vollständig unterzeichnet. Ich habe den Durchdruck des Mietvertrags ebenfalls, d.h. der Vermieter hat keinen schriftliche Nachweiß über meinen Einzug. Ich habe ihm dann sofort die Miete für den folgenden Monat bezahlt in Höhe von 700 Euro. Nun habe ich aber eine wunderschöne Wohnung in der Stadt gefunden und sofort genommen. Ich habe meine Sachen gepacktund habe dem Vermieter am Abend meines Auszugs informiert. Er reagierte sehr wütend und sagte er würde 3 Monatsmieten bekommen etc. darauf entgegnete ich ihm, dass ich das mit der Rücktrittsfrist im Mietvertrag untergebracht habe. Er behauptete, dass ich das nachträglich reingeschrieben hätte und es nicht möglich sei. Nach einer Weile beruhigte er sich und wir einigten uns darauf. dass er mit statt der mir zustehenden 530 Euro 300 Euro gibt. Jedoch weigert er sich nun selbst das zu bezahlen. Ich habe eine Quittung für die 700 Euro. Was soll ich machen? Soll ich die Polizei einschalten? Bin ich überhaupt im Recht? Bitte um schnelle Antworten. Danke schon im Voraus Gruß J.Tress

7 Kommentare zu „Auszug nach 11 Tagen”

Forseti Experte! 08.11.2011 20:05

Was ist dann das jetzt für ein Quatsch mit der gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen? Haben Sie einen PC im Internet gekauft oder eine Wohnung angemietet. Bei letzterer gibt es nämlich keinen Rücktritt vom Vertrag. Auch wenn Sie noch beide Exemplare des Mietvertrages besitzen, ändert es nichts daran, dass dieser Vertrag nur mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Und das auch nur schriftlich zum 28. Februar 2012.

edy Experte! 08.11.2011 20:55

Hallo J.Tress

edy Experte! 08.11.2011 20:58

Hallo J.Tress,
Mich würde auch interessieren
wo es bei Mietverträgen eine
Rücktrittsfrist von 14 Tagen gibt.
Da hilft nur eine Kündigung
von 3 Monaten oder sich mit
dem VM einigen.

lg
edy

J.Tress 09.11.2011 10:44

Also ich habe gelesen, dass wenn man im Mietvertrag eine Rücktrittsfrist vereinbart, dann ist das schon möglich. Außerdem gab es ja zahlreiche Mängel und daher ist doch ein Auszug durchaus gerechtfertigt, allein schon wegen dem Schimmelgeruch etc. Außerdem war der Mietvertrag ja noch nicht gültig, da er noch nicht fertig unterschrieben war. Zudem hatten wir uns geeinigt, was einem mündlichem Vertrag gleicht. Er hat mich ausziehen lassen und wir haben uns auf 300 Euro geeinigt. Damit lieg ich doch richtig oder?

Berthelstal Experte! 09.11.2011 12:43

So gesehen ist es eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen und damit keine Kündigung. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung.

Wenn eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde ist das so in Ordnung.

Forseti Experte! 09.11.2011 18:45

Richtigstellung:

Hier wurde keine kürzere Kündigungsfrist vereinbart. Der Mieter hat sich eine gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen eingeräumt (lach), aber der VM weiß nichts davon, weil der Mieter beide Exemplare des Mietvertrages besitzt.

So gesehen ist die ganze Angelegenheit eher eine Trollanfrage.

J.Tress 10.11.2011 14:13

Also der VM hatte den Mietvertrag für ein paar Tage und ich hatte mir den Mietvertrag nur geben lassen, um nocheinmal alles durchzulesen. Die 14 Tage Rücktrittsfrist waren bereits darin enthalten und er hat es sicher gelesen. Ich finde es komisch, dass es in jedem Forum ein paar Leute gibt, die unbrauchbare Antworten posten und das Ganze ins Lächerliche ziehen müssen. Zudem fehlte eine Unterschrift von mir und ich wollte mir durchlesen, was in dem Übergabeprotokoll steht und selber kontrollieren ob das zutrifft. Wie auch immer, der Mietvertrag war erst am 1.11 gültig und ich bin am 4.11 wieder ausgezogen auf Grund von den bereits genannten Mängeln. Der Mietvertrag war nicht vollständig unterschrieben und ist daher hinfällig soweit meine Meinung. Die Quittung ist auch in meinem Besitz. Ich will eig nur wissen, ob ich mir einen Teil der bezahlten Miete zurückverlangen kann. Vll gibt es jmd hier, der mir eine sichere Auskunft darüber geben kann. Ansonsten erkundige ich mich eben bei einem Anwalt. MfG

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.