Forseti 08.11.2011 20:05
Was ist dann das jetzt für ein Quatsch mit der gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen? Haben Sie einen PC im Internet gekauft oder eine Wohnung angemietet. Bei letzterer gibt es nämlich keinen Rücktritt vom Vertrag. Auch wenn Sie noch beide Exemplare des Mietvertrages besitzen, ändert es nichts daran, dass dieser Vertrag nur mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Und das auch nur schriftlich zum 28. Februar 2012.
edy 08.11.2011 20:55
Hallo J.Tress
edy 08.11.2011 20:58
Hallo J.Tress,
Mich würde auch interessieren
wo es bei Mietverträgen eine
Rücktrittsfrist von 14 Tagen gibt.
Da hilft nur eine Kündigung
von 3 Monaten oder sich mit
dem VM einigen.
lg
edy
J.Tress 09.11.2011 10:44
Also ich habe gelesen, dass wenn man im Mietvertrag eine Rücktrittsfrist vereinbart, dann ist das schon möglich. Außerdem gab es ja zahlreiche Mängel und daher ist doch ein Auszug durchaus gerechtfertigt, allein schon wegen dem Schimmelgeruch etc. Außerdem war der Mietvertrag ja noch nicht gültig, da er noch nicht fertig unterschrieben war. Zudem hatten wir uns geeinigt, was einem mündlichem Vertrag gleicht. Er hat mich ausziehen lassen und wir haben uns auf 300 Euro geeinigt. Damit lieg ich doch richtig oder?
Berthelstal 09.11.2011 12:43
So gesehen ist es eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen und damit keine Kündigung. Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung.
Wenn eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart wurde ist das so in Ordnung.
Forseti 09.11.2011 18:45
Richtigstellung:
Hier wurde keine kürzere Kündigungsfrist vereinbart. Der Mieter hat sich eine gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen eingeräumt (lach), aber der VM weiß nichts davon, weil der Mieter beide Exemplare des Mietvertrages besitzt.
So gesehen ist die ganze Angelegenheit eher eine Trollanfrage.
J.Tress 10.11.2011 14:13
Also der VM hatte den Mietvertrag für ein paar Tage und ich hatte mir den Mietvertrag nur geben lassen, um nocheinmal alles durchzulesen. Die 14 Tage Rücktrittsfrist waren bereits darin enthalten und er hat es sicher gelesen. Ich finde es komisch, dass es in jedem Forum ein paar Leute gibt, die unbrauchbare Antworten posten und das Ganze ins Lächerliche ziehen müssen. Zudem fehlte eine Unterschrift von mir und ich wollte mir durchlesen, was in dem Übergabeprotokoll steht und selber kontrollieren ob das zutrifft. Wie auch immer, der Mietvertrag war erst am 1.11 gültig und ich bin am 4.11 wieder ausgezogen auf Grund von den bereits genannten Mängeln. Der Mietvertrag war nicht vollständig unterschrieben und ist daher hinfällig soweit meine Meinung. Die Quittung ist auch in meinem Besitz. Ich will eig nur wissen, ob ich mir einen Teil der bezahlten Miete zurückverlangen kann. Vll gibt es jmd hier, der mir eine sichere Auskunft darüber geben kann. Ansonsten erkundige ich mich eben bei einem Anwalt. MfG