Oliver Curd
Hallo,
hat der VM die Mieter vorab nicht über die geplante Anmietung unterrichtet, kann er die leasing- oder Mietkosten nicht auf die Mieter umlegen( LG Berlin MM 2000,278; LG Köln WM 90,562). Der VM muss diese Kosten dann selbst tragen. Zu Unrecht gezahlte Leasinkosten kann der Mieter zurückfordern (AG Tecklenburg WM 99, 356)
mfg.0
o.