Gast
Der Vermieter ist weder verpflichtet den Teich instand zu halten, noch für die Beseitigung der Mühlsteine verpflichtet zu werden. Sie benutzen den Teich sicher nicht um zu schwimmen und der Teich gehört auch nicht zur vermieteten Wohnfläche.
Wenn Sie nun auf eigene Faust den Teich teuer instand gesetzt haben, so ist das Ihre eigene Dummheit.
Gast
Naja...man kann auch sachlicher und weniger emotional antworten!! Trotzdem vielen Dank für die Mühe der Antwort.