forsetis 10.06.2018 12:25
Solche Fragen klärt man klugerweise vorher ab und vereinbart es im Mietvertrag. Wenn da nichts steht, dann muss man sich eben einigen oder die Angelegenheit vor Gericht austragen.
Leo1 11.06.2018 09:23
Zwischenabrechnungen gibt es nicht, auch nicht bei vermeintlichem Zahlungsüberschuss oder bei vorzeitigem Auszug, es sei denn dies wurde vertraglich vereinbart. I.d.R. wird nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.