smile30625 27.08.2009 11:55
Hallo,
die Tatsache, dass der von Ihnen geschlossene Untermietvertrag gegen das Verbot aus dem Hauptmietvertrag verstößt, macht den Untermietvertrag nicht ungültig. Sie haben gegen Ihren Ex einen Anspruch auf Überlassung der untervermieteten Räume. Problematisch wird es allerdings, wenn der Vermieter von diesem heimlichen Untermietvertrag erfährt. Dann wird der Vermieter mglw. Ihren Ex auffordern, das Untermietverhältnis sofort zu beenden. Ihnen steht gegenüber dem Vermieter kein vertraglicher Anspruch auf Überlassung der Wohnung zu.
Mein Tipp: Eine neue Wohnung suchen.
Viele Grüße
smile
schattenhexe 27.08.2009 12:20
Das heißt? aber auch bei einem Untermietvertrag gibt es doch eine kündigungsfrist!
smile30625 27.08.2009 14:20
Hier gilt die normale Kündigungsfrist (3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats).