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Wasserschaden hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,
wir haben vor einiger Zeit einen Wasserschaden im Bad gehabt. Im meiner Abwesenheit wurde der vom Vermieter benachrichtigte Handwerker durch meine 15jährige Tochter hereingelassen. Ich wurde nicht informiert. Er öffnete den Revionsschacht und brach dabei die Klammern ab, er schlug zwei Löcher in Wand und Fliesen, dort wo er den Wasserschaden vermutete und setzte dann eine Rohrschelle o. -Klemme an. Wie ich später erfuhr, war das bereits der vierte Wasserschaden an dieser Wasserleitung. Später ist dann auch noch Schimmel in der Küche in der Wand entstanden (gegenüberliegende Seite Versorungsschacht Bad/Küche)und die Wand (Rigips o. ä.?) ist bei dem Versuch den Schimmel abzuwischen großflächig eingebrochen.
Ich habe auch erfahren, dass für den Wasserschaden im Bad bei der Haftpflichtversicherung d. Vermieters mehrere Rechnungen eingereicht und beglichen worden sind.
Der Vermieter sagt nun, nachdem in der Küche die Wand geschlossen wurde, zum Einen ich könne in der Küche an der Wand keinen Küchenschrank anbringen, da es sich schließlich um einen Versorungsschacht handele - in anderen Wohnungen sind aber an eben der gleichen Stelle ebenfalls Schränke angebracht?!
Zudem wird nun behauptet, ich habe den Schaden (Wandbruch) in der Küche selbst verursacht, in dem ich angeblich Schränke aufhängen wollte, was aber nicht wahr ist - denn ich hatt zu dem Zeitpunkt keine Schränke, die ich hätte dort aufhängen können.
Nun meine Fragen: 1. Kann ich bei Instandsetzung verlangen, dass die Wasserleitung aufgrund der Vorschäden erneuert wird?
2. Kann der die Anbringung der Schränke untersagen?
3. Ist bei einer etwaigen Komplettsanierung d. Badezimmers, die auch zur Diskusion steht(Angebot d. Verm. ist sehr hoch, nur für "Fliesenarbeiten" ergibt sich ein Betrag von 143,- €/qm), ein Abzug der Instandsetzungskosten zu machen?
Vielen Dank im Voraus+Grüße

1 Kommentar zu „Wasserschaden im Bad u. scheinbar Folgeschaden in angrenzender Küche”

Ghostraider Experte!

Bei einer vom Vermieter durchgeführten Instandsetzung können Sie nichts Verlangen. Die Art und Weise der durchzuführenden Arbeiten bestimmt der Vermieter.

Das anbringen von Schränken kann meiner Ansicht nach nicht vom Vermieter verboten werden. Nur wenn an bestimmten Stellen es unterlassen bleiben soll sollte es vorher vom Vermieter gesagt oder geschrieben werden.

Das durch das Anbringen von irgendwelchen Sachen es zu einem Schaden kam muss der Vermieter dem Mieter erst einmal nachweisen bevor er irgendwelche Behauptungen aufstellt.

Die Frage drei verstehe ich nicht so recht, da es bei mir so klingt als wenn der Mieter die Komplettsanierung tragen soll oder sich daran beteiligen soll.
Mit beiden hat der Mieter nichts zutun.
Die Sanierung trägt der Vermieter und kann diese nicht auf den Mieter umlegen.
Nur bei einer Wohnwertsteigerung oder Modernisierung könnte er eine Mieterhöhung durchführen.

Gruß
ghost

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