Ghostraider
Bei einer vom Vermieter durchgeführten Instandsetzung können Sie nichts Verlangen. Die Art und Weise der durchzuführenden Arbeiten bestimmt der Vermieter.
Das anbringen von Schränken kann meiner Ansicht nach nicht vom Vermieter verboten werden. Nur wenn an bestimmten Stellen es unterlassen bleiben soll sollte es vorher vom Vermieter gesagt oder geschrieben werden.
Das durch das Anbringen von irgendwelchen Sachen es zu einem Schaden kam muss der Vermieter dem Mieter erst einmal nachweisen bevor er irgendwelche Behauptungen aufstellt.
Die Frage drei verstehe ich nicht so recht, da es bei mir so klingt als wenn der Mieter die Komplettsanierung tragen soll oder sich daran beteiligen soll.
Mit beiden hat der Mieter nichts zutun.
Die Sanierung trägt der Vermieter und kann diese nicht auf den Mieter umlegen.
Nur bei einer Wohnwertsteigerung oder Modernisierung könnte er eine Mieterhöhung durchführen.
Gruß
ghost