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GSW-Mieter hat diese Frage gestellt
Wir wohnten seit Monaten in einer Tropfsteinhöhle und die Vermieterin, die GSW, wurde erst tätig nachdem wir ihn auf die Dokumentation unserer Wohnsituation auf Youtube aufmerksam gemacht hatten. Nachdem die Wassereintrittstellen abgedichtet wurden, müssen nun die Wände und Böden trocken gelegt werden. Da dies jedoch mit einem erheblichen Aufwand für den Vermieter verbunden ist glänzt dieser erneut durch Ignoranz.
Wir haben ihm nun eine letzte Frist zur Behebung der Mängel gesetzt und ihm angedroht an sonsten selber eine Firma zu beauftragen. Allerdings werden wir die Kosten für ein Hotelzimmer und die Bauarbeiten kaum vorstrecken können. Auch die nun einbehaltene Miete wird diese nicht decken.
Gibt es weitere Tipps oder Druckmittel den Vermieter dazu zu bringen seiner Pflicht so schnell wie möglich nach zu kommen? Wir möchten wirklich nicht länger auf dieser Baustelle leben müssen.

Die Probleme mit unserem Vermieter haben wir mit mehreren Videos in diesem Youtube-Kanal dokumentiert:
http://www.youtube.com/user/ImmobilienGSW

1 Kommentar zu „Vermieter rührt sich nicht”

Bladder Experte! 19.10.2011 07:25

Wen Sie glauben, dass nun jemand aus dem Internet kommt um Ihnen die Wohnung zu trocknen, dann können Sie vermutlich lange warten.
Und was haben Sie erreicht? Möglicherweise noch ne Abmahnung und einige Tausender Schadensersatz.

Es gibt in unserem Lande einen ausgezeichneten Mieterschutz.

Solchen Vermietern können Sie beikommen, wenn es an den Geldbeutel geht und dazu bedient man sich des § 536 BGB und mindert die Miete. Die Mietminderung, deren Höhe der Mieter selbst bestimmen und eventuell auch beweisen muss, setzt per Gesetz ein mit dem Tag der Meldung des Mangels an den Vermieter und endet mit Behebung des Mangels.
In diesem Fall sogar rückwirkend. Fristen oder Genehmigungen durch den Vermieter sind nicht erforderlich.
Die Mietminderung wird einfach mit der Mietzahlung verrechnet. Im Internet findet man unter "Mietminderungstabellen" Beispiele in welcher Höhe man mindern kann. Es handelt sich dabei um Gerichtsurteile, die jeweils ganz bestimmte Mängel betreffen.
Sollte die Wohnung unbewohnbar sein, dann kann die Bruttomiete um bis zu 100% gemindert werden.

Es gibt dann noch die "Selbstvornahme" und die "Mietzurückbehaltung"

Bei dem Umfang der geschilderten Probleme, empfehle ich zumindest einen Mieterverein oder gar einen Fachanwalt.

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