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hallo12 hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forumsmitglieder,

eine Frage bezüglich der Notwendigkeit einer Auszugsrenovierung.

In unserem Mietvertrag (von vor 200 8) steht eine Schönheitsreparaturklausel, das wenn erforderlich innerhalb der Fristen von 3 Jahren (Küche, Bad, Dusche), 5 Jahre (Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Einzel-Toiletten) sowie 7 Jahre alle übrigen Räume. Da wir nun nach 7 Jahren ausziehen. Ist die Frage, ob wir renovieren muss (renovierungsbedürftig (Streichen etc.) ist die Wohnung).
Hintergrund ist das ebenfalls im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Wohnung in einem umrenovierten Zustand übernommen hat und zu Beginn des Mietverhältnisses fachgerecht renovieren wird. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann er die Wohnung ohne Renovierung zurückgeben.
Wie ist nun die Lage? Müsste ich nun bei Auszug nochmal renovieren wg. der Jahresfristen oder nicht, wg. der anderen Klausel und da ich ja überhaupt erst bei Einzug einen renovierten Zustand herstellen musste (wenn auch der Zustand der Wände leicht besser war, mussten wir ja alles renovieren bei Einzug)?
Die Vermieter haben sich die Wohnung während der Mietdauer regelmäßig angeschaut und nie bemängelt, dass wir keine Einzugsrenovierung gemacht hätten.
Vielen Dank

2 Kommentare zu „Auszug Renovierung?”

hallo12 26.05.2014 09:43

Meinte der Vertrag ist von vor 2008

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