Mondoshiwan
Danke Ghost für deine Antwort.
Ob es sich um einen Vertrag mit dem Makler handelt ist wohl strittig wir haben lediglich einen Schein unterschrieben das bei erfolgtem Abschluss des Mietvertrages er seine 2,38 MM inkl 19% MwSt. bekommt.
Die würde er ja auch in vollem Satz von uns bekommen wenn die Angaben stimmig wären.
Der Schwiegervater der künftigen Vermieter seines Zeichens selbst als Verwalter für mehrere Mietobjekte tätig hat sich nach dem Gespräch mit dem Makler in den gesamten Sachverhalt involviert und einen 18 Seiten umfassenden Mietvertrag aufgesetzt.
Der Schwiegervater unserer künftigen Vermieter gab zur Auskunft das die Daten KM , NK und Kaution in einer in der Vergangenheit geschalteten Wohnungsanzeige in der lokalen Zeitung standen, in der Höhe wie sie auch jetzt im Mietvertrag zu finden sind. 550,00 KM / NK 220,00 / Kaut. 3 MM
Daraufhin meldete sich der Makler bei ihm telefonisch und fragte ob er diese Wohnung anbieten darf.
Dem haben sie zugestimmt.
Der Makler hat in seinem Exposé andere Beträge zu Grunde gelegt. 500 KM / NK 170,00 / Kaut. 2 MM
Konfrontiere ich den potentiellen neuen Vermieter bzw. dessen Schwiegervater damit, da dieser alles federführend mit uns abwickelt, interessieren ihn die falschen Angaben des Maklers nicht und er beruft sich auf das was in der Zeitung stand und er hätte mit dem Makler keinen Vertrag.
Mein Anwalt tendiert dahingehend es im Zweifelsfall darauf ankommen zu lassen da nicht jeder Zahlen eintragen kann die der Fantasie entspringen.
Ebenso sich beim Landratsamt über das Geschäftsgebahren des Maklers zu beschweren.
Ich hege aber Bedenken das Mietverhältnis gleich mit dem Einschalten des Anwaltes zu beginnen, für einen guten Start halte ich das nicht.
Susanne
Der Makler bekommt seine Provision aufgrund des abgeschlossenen Mietvertrags, für die Richtigkeit der Angaben haftet der Makler nie (viele VM überlegen es sich im Nachhinein noch anders).
Grundsätzlich führt man die Verhandlungen mit dem Vermieter und nicht dessen Schwiegervater. Falls Euch die Konditionen des Mietvertrags (den schriftlichen einfach mal vorlegen lassen) nicht passen, müsst Ihr auch nicht unterschreiben, folglich gibt auch keine Courtage.
Ein Forum zu fragen, ob Du ein Mietverhältnis eingehen sollst, finde ich entweder sehr naiv oder einfach strohdoof??? Wenn Dir die Wohnung gefällt und die Kosten in DEIN Budget passen, wer ist ein Forum auf diese Frage zu antworten???
Mondoshiwan
Vielen Dank Susanne ich bin doch recht dankbar das ich mich hier beleidigen lassen muss.
Hinsichtlich einer Maklerverordnung hat der Makler also sich an Nichts zu halten und kann Angaben machen Lockangebote etc. und danach trotzdem die Hand aufhalten?
Eine salvatorische Klausel hat der Makler zu keinem Zeitpunkt gegeben und mal nebenbei ist der unterschriebene Schein vom Makler überhaupt gültig wenn hier falsche Angaben gemacht werden?
In Hinsicht meiner Frage ob wir das Mietverhältnis eingehen, wollte ich nur wissen ob unter diesen Gesichtspunkten es einen Sinn macht, denn einen 18 Seiten umfassenden Mietvertrag der sich kaum mit dem deckt was der Makler an Angaben macht ist nicht wirklich koscher.
Und bezüglich dem Budget wirft das der Makler über den Haufen eben durch seine falschen Angaben die hier einen Mehraufwand von 650 Euro ausmachen.
Aber nochmals besten Dank Susanne das man sich hier beleidigen lassen darf, ich werde Dich weiterempfehlen.
Ghostraider
Zuerst einmal die Frage, hast Du einen Vertrag mit dem Makler abgeschlossen ? Ich weiß nicht ob das unterschreiben eines Scheins ausreicht.
Über Makler Recht hier mehr.
http://www.breiholdt.de/main_maklerrecht.html
Lese Dir hier mal das Urteil durch.
Ich könnte mir vorstellen das dies auch in deinem Fall zutreffen könnte.
Ein Anwalt kann Dir bestimmt eine Auskunft darüber geben.
http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=urteile/gewerbe/gewerbe_008.html
a) Pflichtverletzung des Maklers
Der Makler hat die vertragliche Nebenpflicht, den Kunden über alle ihm bekannten Umstände aufzuklären, die für seine Kauf- oder Verkaufsentschließung von Bedeutung sind. Der Kunde darf eine umfassende Wahrnehmung seiner Interessen erwarten, resultierend aus einer entsprechenden Treuepflicht des Maklers.
Für falsche Angaben im Exposé haftet der Makler nur, wenn ihm die Unrichtigkeit bekannt war. Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, einen entsprechenden Hinweis ins Exposé aufzunehmen, derart, dass die Aussagen auf Angaben Dritter beruhen.
Darüber hinaus ist der Makler nur Wissensvermittler, er schuldet grundsätzlich keine eigenen Erkundungen bzw. Ermittlungen. Macht er Angaben, die er nicht überprüft hat, so muss er hierauf hinweisen. Zu eigenen Nachforschungen ist der Makler nur verpflichtet, wenn dieses vereinbart ist, insbesondere muss er nicht die vom Vertragspartner gemachten Angaben auf Richtigkeit überprüfen.
Gruß
ghost