Immobilienwirt
Also grundsätzlich hat dein Vermieter kein Anspruch auf unzählige Besichtigung in regelmäßigen Abständen, wie du sie schilderst. Die Frage dabei ist aber, ob eine entsprechende Klausel im Mietvertrag dazu vereinbart ist, was z.B. bei der Anmietung von Musterhäusern oft der Fall ist.
Mieter hat den Vorteil der günstigern Mieter, aber öftere Besichtigungen zu dulden. Ich geh jetzt mal davon aus, dass es keine gibt. Aber schau no0ch mal lieber in deinen Vertrag, was dazu dort steht.
Die anderen Sachen sind reine Schickane und übertrieben, weil nach meiner Ansicht, diese ihn bei der Besichtigung in Hinsicht des "Vorzeigens" gegenüber dem neuen Mieter stören oder peinlich sind.
Also ein vertragsgemäßer Gebrauch lässt auch mal eine Spinnwebe oder ein ungeputztes Fenster zu. Nicht jeder hat die Zeit jedes Wochenende Fenster zu putzen oder???
Notfalls dein Recht wahrnehmen und Zugang verweigern unter Verweis der nunmehr vorliegenden Häufigkeit.
t.arzdorf
Hallo,
also ganz Ehrlich, muss ich als auch Vermieter sagen das ich das meinen Mietren nicht zumuten würde und ich das so auch nie gemacht habe!
Wenn ein Mieter bei mir gekündigt hat, habe ich Fixe Termine gemacht wie z.B. Samstag von 10-14:00 Uhr dann bin ich mit Mietinteressenten durch die Wohnung und dann war wieder ruhe.
Wenn der richtige nicht dabei war oder keiner der Besichtiger die Wohnung wollte, veranschlage ich wieder einen Termin mit abstimmung der Mieter!
So kann man soetwas sauber über die Bühne bringen.
Wenn in deinem Mietvertrag steht das der Vermieter oder dessen Verwaltung 2x Im Jahr das Recht hat die Wohnung oder das Haus zu besichtigen, musst Du den Termin halt 2x Akzepieren, aber auch nur angemeldet. Mit anderen Worten die Verwaltung darf nicht eben mal vorbei schauen und den zustand der Wohnung zu prüfen, sondern die Termine müssen Angekündigt werden und auch vom Mieter bestätigt werden! <!-- s --><!-- s -->
Gruß Timo