Balkonexperte 28.02.2011 18:47
Das ist einzig Sache des Vermieters! Als Mieter ist man nur für Schönheitsreparaturen (Wände, Decken, Türen streichen, u.ä.) zuständig. Für marode Böden und deren Beläge hat der Vermieter die Pflicht, diese in Ordnung zu halten.
Sie müssen ja auch nicht die neuen Fenster bezahlen, wenn die alten durchgefault sind.
Bladder 28.02.2011 19:15
Alles was unter Instandsetzung und Instandhaltung fällt, gehört immer dem Vermieter. Auch die Schönheitsreparaturen gehören dazu. Nur die Schönheitsreparaturen kann ein Vermieter auf den Mieter per Mietvertrag abwälzen, was auch meistens geschieht.
Ich möchte mir gar nicht vorstellen, das ein Vermieter so einen Unsinn erzählt.
Hier ist die rechtliche Grundlage:
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete