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Erleichterter Nachweis bei Fachbüchern
Wer Fachbücher von der Steuer absetzen will, musste bislang unbedingt darauf achten, dass auf der Quittung des Buchhändlers auch der Titel des Buches erscheint. Die Bezeichnung des Werks als „Fachbuch“ fand bei den Finanzbeamten keine Gnade.
Der Bundesfinanzhof schränkt diese Praxis nunmehr in einer Grundsatzentscheidung ein. Der Nachweis, dass ein Buch oder eine Zeitschrift tatsächlich beruflich genutzt wird, kann durchaus auch auf anderem Weg, z. B. durch Vorlage eines Kontoauszuges, aus dem sich die Buchdaten ergeben, erbracht werden.
Urteil des BFH vom 04.12.2003
VI B 155/00
Pressemitteilung des BFH