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Jerome_aus_S hat diese Frage gestellt
Hallo Community,

vornweg: der § 28 Abs. 3 ist mir bestens bekannt. Jedoch bin ich mir bei meiner persönlichen Situation nicht ganz sicher, wie zu verfahren ist. Folgendes:

Ich habe zwei Deckenlüfter "ohne Funktion" gemeldet. Der Elektriker kam und reparierte die Mängel. Darauf hin wurde mir vom Vermieter die Rechnung über 47Eu geschickt. Bis hier hin auch alles rechtens. Das Ding ist nur, die Deckenventilatoren waren laut Elektriker abgeklemmt. Da diese noch nie funktionierten, müssen sie noch vom Vormieter abgeklemmt gewesen sein. Also ist hier der Mangel eindeutig nicht auf direkten und häufigen Zugriff meinerseits zurückzuführen, sondern auf den Vormieter, da abgeklemmt. Nun sehe ich es so, dass ich dafür keine Kosten tragen muss, sondern der Vermieter in der Pflicht steht, mir die Wohnung frei von Mängeln zu übergeben.

Mein Vater, selbst Vermieter, gibt mir Recht und meint, die Kosten muss mein Vermieter tragen und im Ernstfall nachweisen, dass die Ventilatoren bei Einzug ordnungsgemäß funktionierten.

Was meint ihr dazu?

lG J.

3 Kommentare zu „Bagatellschaden zahlen”

Berthelstal Experte! 01.09.2009 08:19

Ich stand vor der fast gleichen Situation mit einem Kabelanschluß.Auch dieser war vom Vormieter ohne Wissen des Vermieters beschädigt worden. Ich konnte ihm keine Schuld geben und mir auch nicht.
Der Vormieter war schon vor 15 Jahren ausgezogen.
Da ich ein sehr gutes Verhältnis mit meinem Vermieter habe, haben wir und in die Kosten (63 €) einfach geteilt.
Arm davon sind wir beide nicht geworden und unser Verhältnis wurde nicht beschädigt.

AMAyer Experte! 01.09.2009 08:51

Es ist gar nicht einzusehen, dass Sie als Mieter unberechtigte Aufwendungen für den gierigen VM übernehmen! Teilen Sie dies dem Lumpen mit und er möge sich wo anders versuchen zu bereichern!

Soll er doch versuchen zu beweisen, dass der Ventilator bei Einzug funktioniert hat.

AM

Berthelstal Experte! 01.09.2009 11:02

Lieber AMAyer, hier ist nicht das geeigente Forum Ihren Frust auf die bösen Vermieter abzuladen. Sie sollten lieber den Fragestellern mit hilfreichen Anworten dienen.

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