Gast hat diese Frage gestellt
Hallöchen, ich hätte da auch einmal eine Frage:
Und Zwar:
Wenn ein handschriftlicher Auszugsvertrag geschlossen wurde, indem nur erwähnt wird, dass die Wohnung zu einem bestimmten Termin zu übergeben ist, muss sich dann noch an die Klauseln gehaöten werden , die im Mietvertrag vereinbart wurden? Vor allem, wenn die Schönheitsreperaturen ordetlich in den Mietvertrag miteinbezogen wurden, darunter jedoch noch handschriftlich gesetzt wurde, dass der Mieter die Wohnung in einem fachgerrecht renovierten Zustand zu übergeben ist? Darf das noch AGB sein, wenn das gnaze hanschriftloch hinzugefügt wurde? Das war im eigentlich so meine Frage. Hilfreich wäre auch, wenn einige von euch Gerichtsentscheidungen zu Schlussrenovierungen wüssten oder auch zu solchen Auszugsverträgen.
Vielen Dank im vorraus für eure Bemühungen.
MfG Kathrin