tenant61
hi, luemeline
vorab mal sorry, dass ich jetzt erst antworte. irgendwas stimmt momentan mit der reihenfolge der angezeigten beiträge nicht, dadurch kann es passieren, dass neue topics ganz nach hinten verschoben werden. dich hat´s leider erwischt, aber ich hol die antwort jetzt nach.
wenn ich das lese, dass dein vermieter einfach die wohnung betritt, werd ich stinksauer. das ist absolut unzulässig. der vermieter hat sämtliche schlüssel dem oder den mieter(n) auszuhändigen. baut ein neues schloss ein, dann habt ihr ruhe.
zum baulärm: höchste zeit für eine minderung. angaben zur höhe mach ich nur ungern, weil ich das ausmass der belästigungen nicht einschätzen kann. irgendwo auf diesen seiten gibt´s aber eine tabelle, da kannst du mal nach vergleichbaren fällen suchen. das problem, nämlich den lärm, habt ihr damit natürlich nicht von der backe, aber immerhin bekommt ihr dafür einen ausgleich. für eine fristlose kündigung reicht baulärm nicht.
ich hoffe, damit kommst du weiter.
luemeline
hi tenant61,
endlich jemand der uns helfen kann. wir haben mit den vermietern schon gesprochen über das unbefugte betreten. sie sagten uns das wir als untermieter zählen und somit haben (die zimmer sind einzeln an uns vermietet) sie eine berechtigung als hauptmieter in die wohnung zu kommen. desweiteren hat unsere hausmeisterin die gleichzeitig unsere putzfrau ist (von den vermietern bezahlt) auch einen schlüßel von uns.. unsere vermieter haben uns des weiteren verboten in der wohnung zu rauchen.. laut wohnungsordnung die wir ausgehändigt bekommen habe.. ist das zulässig? wo finde ich die tabelle. habe sie gesucht aber kann sie nicht finden.. vielen vielen dank für antwort.
luemeline