Gast hat diese Frage gestellt
Wohngeld gibt es<br />
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- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,<br />
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- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.<br />
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Unerheblich für die Leistung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigst oder frei finanziert worden ist.<br />
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Rechtsanspruch<br />
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Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. <br />
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Voraussetzungen<br />
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Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt ab von drei Faktoren:<br />
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- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,<br />
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- der Höhe des Gesamteinkommens,<br />
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- der Höhe der zusschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.<br />
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Ein Antrag muss sein<br />
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Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.<br />
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Wichtige Ausnahme:<br />
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Empfängern von Leistungen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge kann seit 1991 Wohngeld von der zuständigen Sozialhilfe- oder Kriegsopferfürsorgestelle ohne besonderen Antrag gestellt werden.<br />
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