Gast hat diese Frage gestellt
Muss ich eine Bearbeitungsgebühr bei einer Wohnungsvermittlerin bezahlen, obwohl ich keine Wohnung bei Ihr gemietet habe?
Es wurde ein Mietvertrag von der Wohnungsvermittlerin ausgestellt!
Am Tage wo ich den Mietvertrag unterschreiben sollte, erklärte Sie mir, das ich Ihr eine Vermittlungsprovision zahlen müsse, (Wo vorher nie die Rede von war) da habe ich den Mietvertrag nicht mehr unterschrieben. Jetzt soll ich eine Bearbeitungsgebühr dafür bezahlen.
Zudem habe ich beim ersten Treffen mit der Wohnungsvermittlerin einen Interessentenbogen ausgefüllt, leider habe ich keine Durchschrift bekommen. Jetzt schickte sie mir den Bogen zu und darin standen zwei Klauseln,
1. ... Vermittlungsprovision wird bei Vertragsabschluss fällig... usw.
2. ...bei telefonischer oder schriftlicher Anmietung wird eine Bearbeitungsgebühr von 81,20 Euro fällig...
Diese Klauseln standen nicht bei der tätigung meiner Unterschrift auf diesen Bogen. Zudem sicherte die Wohnungsvermittlerin mir, im beisein meiner Freundin zu, das der Interessentenbogen unverbindlich ist und nur für die Daten und um mir eine passende Wohnung zu vermitteln.
Jetzt will sie das ich die 81,20 Euro zahle.
Soll ich auf Ihre Schreiben einfach nicht mehr Antworten?
Ich bin doch nicht verpflichtet zu zahlen oder?