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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen...

ich wohne seit 2 jahren in einer mietwohnung, bei der das schloss der wohnungstür sehr einfach und außen sogar ohne beschlag ist.
man könnte es praktisch mit einem einfachen schraubenzieher ausbauen.

vor ein paar wochen wurde in unseren keller eingebrochen, so dass bei mir die angst vor einem einbruch in die wohnung gestiegen ist.

nun also meine frage:
ist der vermieter verpflichtet, für ein einigermaßen sicheres schloss an der wohnungstür zu sorgen?
(was ist einigermaßen sicher --> gibt es da "mindest-standards"?)

der vermieter ist privat, greift da das allgemeine mietrecht überhaupt?
wenn ja: kennt jemand die passenden paragraphen?
hat der vermieter vielleicht sogar eine gewisse fürsorgepflicht?

ich würde mich sehr über eine antwort freuen....

vielen dank und viele grüße,
anke138
Stichwörter: recht + sicheres + türschloss

0 Kommentare zu „Recht auf sicheres Türschloss?”

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