edy 30.04.2011 01:06
Hallo engelskind1205,
Wenn die Miete monatlich beglichen wird ist wohl alles o.k.
Der VM darf nicht einfach in die Wohnung.
Hier liest es sich jedoch so, das bestimmte
Mieter- Pflichten nicht eingehalten werden.
Evtl. besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung und dies könnte erheb-
liche Kosten nach sich ziehen,
lg
edy
Berthelstal 30.04.2011 06:47
Nein, er darf die Wohnung nicht öffnen lassen( im Normalfall).
Der Beitrag löst bei mir so viel Fragen aus, das in Ihrem speziellen Fall eine Antwort ein Wagnis wäre.
Hat die Kulanz des Vermieters etwas mit den regelmäßigen Mietzahlungen zu tun?
Möglich wäre auch der Nichterhalt der Kündigung in Ihrer sproradischen Anwesenheit zu suchen.
Vieles offen, da gehen Sie am besten zum Anwalt.
Bladder 30.04.2011 08:28
Berthelstal ist zuzustimmen!
Warten wir einfach mal ab, was der Vermieter heute tut.
engelskind1205 30.04.2011 08:41
wann dürfte er die wohnung denn öffnen lassen ?
Berthelstal 30.04.2011 10:02
Im Katastrophenfall. Ich hatte es bereits erwähnt. Im Normalfall nicht. Ich hoffe Sie können lesen. Den Rest, zu einer konkreten Beantwortung Ihrer Frage verschweigen Sie uns hier hartnäckig und können deshalb auch keine Hilfe erwarten.
Bladder 30.04.2011 10:57
Der Vermieter hat u.U. ein Selbsthilferecht und könnte auch ohne richterlichen Beschluss die Wohnung öffnen.
Dazu sie den § 562b BGB.
engelskind1205 01.05.2011 04:42
also der mietrückstand entsand ach dem ich vor sechs monaten eine reha begonnen habe , seid dem sagt die arge das rentenkasse für die lebenshaltungskosten zuständig sei und umgekehrt. ich wusste vor antritt nicht das es so ein problem mit der mietzahlung geben würde habe aber aber meinem vermieter gleich als ich merkte das es ein problem ist kontaktiert und ihm mein problem geschildert, er war daraufhin der meinung das er die wohnung nicht kündigen und weiter vermieten wolle sondern sie mir freihalten wolle ,
vorher habe ich meine miete stets pünktlich gezahlt und auch ein kaution hinterlegt gehabt