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sevwer hat diese Frage gestellt
Hallo, ist der Mieter dazu verpflichtet, bei der Nebenkostenabrechnung Kopien der Belege beizulegen?
Ich habe dazu schon unterschiedliche Meinnungen gehört.
Was sagt ihr dazu?
Danke

1 Kommentar zu „Belegpflicht bei Nebenkostenabrechung”

edy Experte! 08.09.2010 23:43

Hallo sevwer,
nein er muss keine Belege beilegen.
Er muss sie aber in seinen Räumen zur Einsicht vorlegen.Dort können sie auch kopiert werden.

lg
edy

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