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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Die Sanierung unseres Wohnblocks wurde kürzlich fertiggestellt, woraufhin sich einige "Probleme" ergaben.
Vor der Sanierung befanden sich auf jedem Balkon in ca. 1,8 Meter Höhe Metallstangen, an welchen Wäscheleinen aufgehängt werden konnten. Dies empfand ich sehr praktisch und vor allem auch bequem, da es so auch problemlos möglich war beispielsweise Bettwäsche in annehmbarer Zeit getrocknet zu bekommen, da diese dort nicht wie auf einem Wäscheständer sehr dicht gedrängt und gefaltet aufgehangen werden musste.
Nach der Sanierung wurden diese Stangen nun nicht mehr angebracht. Als Grund wurde genannt, dass diese Stangen ja schliesslich in regelmässigen Abständen vom Vermieter gestrichen werden müssten und somit unnötige Kosten entstünden. Ausserdem, so wörlich, würde es hässlich aussehen, wenn jeder Mieter seine Fetzen auf den Balkon hängen würde.
Einige Zeit fand ich mich damit ab bis mir vor kurzem die Idee kam, eine - ähnlich der vorangegangenen Metallstangen - Konstruktion aus Rundhölzern an der Balkondecke zu installieren, um einerseits die Wäsche wieder schneller trocken zu bekommen und andererseits sich zumindest noch etwas auf dem ohnehin schon schmalen Balkon (1 Meter) trotz Wäsche noch bewegen zu können. Mit Wäscheständern war dies nicht möglich!
Damit dies nach aussen hin etwas angenehmer wirkte, hatte meine Frau die Konstruktion zur Aussenseite hin mit Efeu begrünt und Blumenampeln darunter gehangen.
Die Wäsche hing nun wieder in rückenschonender Höhe von ca. 1,9 Metern.

Nun kam heute unser Hausmeister zu Besuch und teilte mir im Namen des Vermieters mit, dass ich diese Konstruktion umgehend zu entfernen hätte, da dies unmöglich aussehen würde und ausserdem laut Mietvertrag nicht zulässig sei. Wäsche dürfe nur auf Ständern von maimal 90 Zentimetern aufgehangen werden.
Mein erster Blick fiel natürlich in den Mietvertrag und weder dort, noch in der Hausordnung konnte ich eine entsprechende Passage finden!

Nun also meine Frage: Kann der Vermieter mir ernsthaft verbieten, meine Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen, nur weil diese nach aussen hin sichtbar ist, obwohl:

- die Wäsche möglichst nur kurze Zeit, bis zum Erreichen der Trocknung hängt und danach sofort abgehangen wird
- nicht täglich Wäsche aufgehangen wird
- der Balkon nicht zur Strasse liegt, sondern zur Hausrückseite
- die Konstruktion an sich ducrh dei begrünung nicht störend wirkt
- entsprechendes nicht im Mietvertrag/der Hausordnung steht

Meiner Meinung nach waren dem Vermieter lediglich die Anrufe der übrigen Vermieter lästig, ob dies seitens des Vermieters wieder möglich wäre...
Über diverse Suchmaschinen zu dem Thema konnte ich bislang kein entsprechendes Verbot finden, stolperte jedoch immer wieder über die Bezeichnung "kleine" und "grosse" Wäsche, woraufhin ich jedoch keine genaueren Definitionen finden konnte.

Danke für Eure Antworten und Gruss...Michael
Stichwörter: balkon + wäsche

1 Kommentar zu „Wäsche auf dem Balkon”

Oliver Curd Experte!

Hallo,


trocknen der Wäsche auf dem Balkon nur dann gestattet, wenn Wäsche nicht über Balkonbrüstung hinausragt.

(OLG Oldenburg, 21.7. 1977, 5 Wx 9/77)

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