Gast hat diese Frage gestellt
Beschlagnahme von Bankunterlagen bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens setzt einen so genannten Anfangsverdacht voraus. Dieser ist gegeben, wenn der Betroffene Wertpapiergeschäfte mehrmals durch Bareinzahlungen oder Barabhebungen tätigt, obwohl er bei derselben Bank Konten und ein Wertpapierdepot unterhält. In einem derartigen Fall ist ein Beschluss über die Beschlagnahme von Unterlagen bei der Bank rechtlich nicht zu beanstanden.
Beschluss des BFH vom 15.06.2001
VII B 11/00
RdW 2002, 324