Zorica hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich habe zum 01.11.09 meinen Mietvertrag unterschrieben. Der Makler hat mir mitgeteilt, dass die Wohnung zum Verkauf steht. Auf meine Frage, ob der zukünftige Käufer die Wohnung selber nutzen möchte, hat er mit einem "nein" beantwortet und gesagt, dass der Käufer die Wohnun als Kapitalanlage nutzen will. Jetzt war ich zufällig zur gleichen Zeit in der Wohnung und habe "die" eventuelle Käuferin getroffen. Diese hat mir mitgeteilt, dass sie die Wohnung selbstverständlich zum Eigengebrauch möchte. Die Ausstehenden Maklergebühren habe ich noch nicht bezahlt. Ist das nicht vorsätzliche Täuschung des Vermieters? Was kann ich in einem solchen Fall tun? Meine Investitionen in den Umzug sind bis dato nicht gering ausgefallen.
Danke für eine Antwort.