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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
HAllo, brauche dringend einen Rat.

Wir sind gerade beim Auszug, Wohnungsuebergabe findet in 2 Tagen statt. Wurde nun von der NAchbarin gewarnt, das Vermieter bei Uebergabe versuchen wird alle erdenklichen Sachen mir anzuhaften und extra geld fordern wird und ich von der Kaution keinen Pfennig sehen werde, sie gab mir den tip bei Uebergabe jemanden mitzunehmen ( hab aber niemanden der koennte).

Beim Einzug haben wir einige Sachen schriftlich festgehalten, aber ich war zu gutglaeubig und bin nicht in kleinste Details gegangen, was wohl nun mein Verhaengnis werden wird. Gibt es Gesetze wieviel der Vermieter von der Kaution einbehalten darf?
Beschaedigt wurde nichts, lediglich normale Gebrauchsspuren zB.
In einigen Zimmern gibt es Teppich, der vorher schon angebraucht war und nun durch uns einige zusaetzliche Gebrauchsspuren hat.

Wir haben unsere KAution bei Schluesseluebergabe in bar gezahlt, kann ich sie bei Schluesseluebergabe zum Auszug in bar zurueckfordern?

Hab den Vermieter diesbezueglich angesprochen, sein Kommentar, was fuer eine Kaution? Er hat gerade seine Unterlagen nicht parat, kann sich an nichts erinnern, muss erstmal alles nachlesen....blablabla....


Danke fuer jeden rat

ups
Stichwörter: kaution + vermieter + wieviel + dringendauszug

2 Kommentare zu „DRINGEND---Auszug, wieviel der Kaution darf der Vermieter”

FischkoppStuttgart Experte!

Machen sie sich auf einiges gefasst. OHNE Zeugen würde ich die Übergabe nicht machen!

Der Vermieter zahlt die Kaution per Überweisung, also nicht bar, zurück.

Wenn sie die Wohnung "Ordnungsgemäss" zurückgeben, d.h. Wände Lt Mietvertrag gestrichen, Boden ggf. gereinigt (shampooniert), lassen sie sich auf nichts ein.

Achten sie drauf, ob sie überhaubt renovieren müssen (Klausel im Mietvertrag)
Steht im Mietvertrag nichts drin, ist der VM für die Renovierung zuständig.

Gast Experte!

Kaution bar bei Übergabe ?
Hoffentlich habt ihr das schriftlich!!!!

Vermieter darf bis max. 6 Monate Kaution zurückhalten per Gesetz.

Wenn dann was ist, hat er das Recht teilweise was gegenzurechnen u. einzubehalten.

Wie schonmal hier geschrieben hatte (habs 2003 in München auch so falsch gemacht):
Man gibt dem Vermieter nicht die Kaution in bar sondern legt sie auf Mieterkonto an (Bank).
Dann kann er nicht an das Geld ran!

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