FischkoppStuttgart
Machen sie sich auf einiges gefasst. OHNE Zeugen würde ich die Übergabe nicht machen!
Der Vermieter zahlt die Kaution per Überweisung, also nicht bar, zurück.
Wenn sie die Wohnung "Ordnungsgemäss" zurückgeben, d.h. Wände Lt Mietvertrag gestrichen, Boden ggf. gereinigt (shampooniert), lassen sie sich auf nichts ein.
Achten sie drauf, ob sie überhaubt renovieren müssen (Klausel im Mietvertrag)
Steht im Mietvertrag nichts drin, ist der VM für die Renovierung zuständig.
Gast
Kaution bar bei Übergabe ?
Hoffentlich habt ihr das schriftlich!!!!
Vermieter darf bis max. 6 Monate Kaution zurückhalten per Gesetz.
Wenn dann was ist, hat er das Recht teilweise was gegenzurechnen u. einzubehalten.
Wie schonmal hier geschrieben hatte (habs 2003 in München auch so falsch gemacht):
Man gibt dem Vermieter nicht die Kaution in bar sondern legt sie auf Mieterkonto an (Bank).
Dann kann er nicht an das Geld ran!